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SeibertMetall

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise SeibertMetall, Thorsten Seibert

Allgemeines
Wir fertigen und liefern ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Durch die schriftliche oder mündliche Annahme unseres Angebotes erklärt der Besteller sein Einverständnis mit unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Angebotsgültigkeit
6 Wochen ab Angebotsdatum.

Zahlungsbedingungen
30 % nach Auftragseingang
70 % nach Lieferung
14 Tage netto

Wir erlauben uns marktübliche Preissteigerungen, die während des Auftrages entstehen ggf. weiterzugeben. (Dies jedoch nie ohne vorherige Information an unsere Kunden).

Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Teile und Materialien bleiben bis zur Erfüllung unserer kompletten Forderung aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum und dürfen nicht weiterveräußert werden. Gelieferte Gegenstände bleiben, auch im verarbeiteten Zustand, bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung Eigentum des Lieferers.

Gewährleistung
Mängel an einem Teil der von uns gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Die Bemängelung wird ausschließlich auf den Mangel begrenzt. Uns ist Gelegenheit zur sofortigen Nachprüfung / Nachbesserung zu geben. Im Falle berechtigter Mängelrügen leisten wir durch Nachbesserung Gewähr. Falls wir den Schaden nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben, ist der Besteller zur Minderung der Vergütung in Höhe des Mangels berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme für Nachbesserungskosten ist in jedem Fall auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Bei geschweißten Bauteilen ist ein geringer Verzug nicht auszuschließen.

Beschichtung
Für Beschichtungen auf Fremdbeschichtungen, z.B. verzinkte Oberfläche oder vorhanden Altbestand können wir keine Gewährleistung einräumen. Bei nachträglicher Beschichtung kann es zu leichten Farbabweichungen kommen.

Feuerverzinkung
Feuerverzinkung ist ein reiner Korrosionsschutz, keine optische Beschichtung! Bei Schweißnähten – auch wenn sie bauteileben bearbeitet sind – kann ein Zinkauftrag entstehen. Bei Nachverzinkung auf der Baustelle können optische Einschränkungen auftreten, die sich nicht auf das Korrosionsverhalten auswirken.

Folgende Erscheinungen sind bei Markisen kein Reklamationsgrund
(Wir vertreiben ausschließlich VARISOL Markisen. Weitere Informationen zu Markisen und Tüchern finden sie unter varisol.de)
Bestimmte Erscheinungen im Markisentuch sind auch beim heutigen Stand der Technik nicht vollkommen auszuschließen.

Diese beeinträchtigen jedoch weder den Wert noch die Gebrauchstauglichkeit der Markise.

Knickfalten
Entstehen bei der Konfektion und beim Falten des Markisentuches.
An der Stelle der Falte kann im Gegenlicht, vor allem bei hellen Farben, ein dunkler Strich sichtbar werden.

Welligkeit im Naht-und Bahnenbereich

Kann entlang der Seitensäume, im Bereich der Nähte und mitten in den Bahnen entstehen.
Das Tuch wird an den Nähten doppelt gelegt. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Aufrolldurchmesser.
Verstärkt wird dieser Effekt noch durch den unvermeidbaren Durchhang der Wickelwelle und des Ausfallprofils.

Wasserdichtheit/Regenbeständigkeit

Markisentücher aus Polyacryl sind mit einem Wasser abstoßenden Finish imprägniert.
Daher bleiben sie bei einem Neigungswinkel von mindestens 14° während eines kurzen, leichten Regenfalls regenbeständig.
Bei längeren Regenperioden oder bei schwerem Regenfall muss die Markise eingefahren werden.
Ist das Tuch nass geworden, muss die Markise später unbedingt zum Trocknen wieder ausgefahren werden.

Seitenbahnlängung

Das Tuch wird meist durch ein aktives Federsystem auf Spannung gehalten.
Nähte und Säume wirken zwar wie eine Verstärkung, müssen aber auch die meiste Belastung aushalten.
Beim Aufrollen des Tuches werden Nähte und Säume platt gedrückt und nehmen dadurch in der Länge zu.
Dies kann dazu führen, dass die Seitensäume leicht herunterhängen.

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